[rev_slider alias=“slider“]

Neue Bestimmung zur Lärmemissionen historischer Kraftfahrzeuge


In Hessen ist seit dem Juli 2015 bei der TüH Prüfung gemäß § 21 der StvZo eine neue Prüfvorschrift in Bezug auf Lärmemissionen in Kraft getreten.

Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland kommen, ist zusätzlich eine Messung der Lärmemissionswerte im Fahrversuch zu ermitteln.

Für diese zusätzliche Prüfung werden Kosten von ca. 150,00 € von dem TüH in Rechnung gestellt. Die in den Datenblättern des TüV Süd angegebenen Werte werden nicht mehr übernommen.

Text: R.Schramm